Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache

Wozu ein Testament?

  • Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
  • Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
  • Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
  • Und ohne Testamentsvollstrecker drohen bei immer komplexeren Familien- und Vermögensverhältnissen Streit und Fehler.

 

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
  • Jeder, der Streit und Überforderung in der Familie vermeiden möchte.
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien Unternehmer, Stifter
  • Immobilienbesitzer,
  • Inhaber komplexer Vermögenswerte

 

Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
  • Er verteilt den Nachlass an die Erben.
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

  • Vertrauensvolle, transparente und zügige Abwicklung des letzten Willens
  • Schutz und Unterstützung für Angehörige
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
  • Erfüllung karitativer Zwecke

Das Amt erfordert neben fachlicher Kompetenz und Erfahrung ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Sorgfalt, Entscheidungs-, und Überzeugungskraft.

 

Warum zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)?

Seit einigen Jahren ist die Testamentsvollstreckung aus dem Anwaltsvorbehalt ausgenommen. Seither darf jedermann Testamentsvollstreckung geschäftsmäßig betreiben.

 

Nach der Rechtsprechung erfordert sie weder Ausbildung noch Erfahrung. Mögliche Fehler und Versäumnisse gehen auf Kosten des Nachlasses und des Schutzes der Angehörigen.

Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers. Das Zertifikat der AGT steht für:

  • Fundierte Ausbildung
  • Hinreichende Qualifikation
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
  • Versicherungsschutz
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Steuerberater Jan-Philipp Höllger

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